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Von den Bürgern gewählt!

 

Ratsherr / Ratsfrau

Ein Ratsherr ist ein Mitglied der Gesellschaft einer Kommune, einer städtischen Gemeinde, der von seinen Mitbürgern in den Rat oder Stadtrat, das Parlament einer Kommune, gewählt wurde. Der Ratsherr ist in der Regel Mitglied einer Partei. In der Rats-Arbeit dient er in meist mehreren Rats- Ausschüssen, die dem gesamten Rat Entscheidungsvorlagen vorbereiten.

In Deutschland werden Ratsmitglieder in der Regel alle fünf Jahre gewählt. Die Ratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Nur über erweiterte Aufgaben bzw. einen erweiterten Verantwortungsbereich ist es möglich, das Rats-Mandat als Vollzeit-Berufspoltiker auszuüben, ohne sonstige Erwerbs-Arbeit: als Fraktions- Vorsitzender oder als hauptamtlicher Bürgermeister.

Geschlechtliches Pendant zum Ratsherr ist die Ratsfrau. Der neutrale Ausdruck ist Ratsmitglied oder Stadtrat.







 

Stadtrat

In vielen deutschen Bundesländern ist "Stadtrat" die Bezeichnung der Kommunalvertretung in Städten (in anderen Gemeinden: Gemeinderat). Auch die Mitglieder des Gremiums Stadtrat (auch Kommunalparlament) werden als Stadträte bezeichnet.

In manchen Bundesländern z.B. in Hessen ist "Stadtrat" auch die Bezeichnung eines Dezernenten (1.ter Stadtrat) einer Stadtverwaltung. In manchen Ländern wird das Kommunalparlament nicht als Stadtrat bezeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. In Bayern lautet die Bezeichnung "berufsmäßiger Stadtrat", um Verwechslungen mit gewählten Stadträten zu vermeiden.

 

Rat- und Ausschusstermine Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ggf. von den hier angegebenen Terminen im Einzelfall abge...
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